1. Lüftungsuntersuchungen und Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten bzw. -Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme jeweils mit nutzerunabhängiger Lüftung zum Feuchteschutz, unter Berücksichtigung bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer sowie energetischer Gesichtspunkte fest. [Auszug] Hinweis: Im Lüftungsprotokoll, das dem Bauherrn vorliegen muss, wird die Auslegung bzw. Nutzungsart festgelegt. Ist diese dem Mieter nicht bekannt, ist die richtige Nutzung ein Glücksspiel.
Auf professionellen Thermografieaufnahmen können Wärmebrücken eindeutig identifiziert und mögliche taupunktgefährdete Stellen erkannt werden, bevor es zu Schimmelpilzbefall kommt. In Kombination mit der Mikrowellen-Feuchtemessung werden Schichtaufnahmen dieser Bereiche erstellt, um Feuchteeintrag durch Verletzungen der Gebäudeaußenhülle eindeutig von Kondenswasser zu unterscheiden. Erst dann können ursachenbezogene Maßnahmen sinnvoll geplant werden.
„Schichtaufnahmen mit Mikrowellen-Feuchte-Rastermessung“ bieten Ihnen eine präzise und zerstörungsfreie Feuchtemessung bis tief in das Material hinein. Dieses Verfahren ist einzigartig darin, Feuchtigkeitsschichten in allen Tiefen zuverlässig zu erfassen, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. So lassen sich selbst verborgene Feuchteprobleme aufspüren und gezielt behandeln, bevor teure Schäden entstehen. Setzen Sie auf innovative Messtechnik für eine fundierte Diagnose!
Juristische Auseinandersetzungen bezüglich Schimmelbefall überfluten die Gerichte. Dabei sind diese Konflikte häufig von gegenseitigen Schuldzuweisungen wie von mangelndem Fachwissen geprägt. Beim Feuchteeintrag handelt es sich um thermodynamische Prozesse, die durchaus komplex sein können. Feuchtigkeit zerstört auf Dauer das Eigentum des Vermieters, Schimmelpilz gefährdet die Gesundheit der Mieter. Mit anderen Worten: Es liegt im Interesse beider Vertragsparteien, Feuchtigkeit und ihre Folgen zu vermeiden. Unser Angebot: 1. Wohnungsbegehung mit anschliessender Beratung für Mieter und/oder Vermieter. 2. Verleih kalibrierter Messaufnehmer zum Nachweis von Ursachen. 3. Mietereinweisung mit Protokoll. 4. Dauerhafte Installation von Messaufnehmern mit Aussensensor. 5. Vorträge und Schulungen!
Bei Fragen dürfen Sie mich gerne unverbindlich anrufen. Sollte ich in einem Kundengespräch sein, werde ich ganz sicher schnellstmöglich zurückrufen. Ulrich Martel